Webinar zu ElektroG, BattG und VerpG
Der Gesetzgeber verlangt die ordnungsgemäße Entsorgung alter Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen. Erst nach der Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) bzw. der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist der Vertrieb in Deutschland gestattet. Durch Neuregelungen in der EU-Batterieverordnung sowie der EU-Verpackungsverordnung ergeben sich einige Änderungen.
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