Umstieg auf elektronisches Verfahren in der Abfallverbringung
Im Zuge der Digitalisierung der Antragstellung bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung steht der Übergang auf das elektronische Verfahren an. Gemäß der EU-Verordnung 2024/1157 sind diese Notifizierungsverfahren ab dem 21. Mai 2026 elektronisch abzuwickeln.
Auch wenn die EU-Plattform DIWASS (Digital Waste Shipment System) derzeit noch nicht betriebsbereit ist, soll zum 21. Mai 2026 der Umstieg erfolgen. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als zuständige Behörde informiert aktuell über den anstehenden Prozess. Bis zum Stichtag nicht soweit abgearbeitete Anträge, dass die Zustimmung der Behörde des Empfängerlandes vorliegt, müssen dann leider mit dem elektronischen System neu gestellt werden.
Zur Teilnahme am elektronischen Verfahren ist eine vorherige, zweistufige Registrierung im EU-Portal erforderlich. Zunächst ist ein EU-Login für eine natürliche Person zu generieren. Die Person muss dann durch die zuständige Behörde dem Anlagenbetreiber bzw. Standort zugeordnet werden. Betreiber benötigen zur Identifizierung im DIWASS eine Hauptidentifikationsnummer. Da dieses Verfahren einige Zeit dauern kann, sollten am Verfahren beteiligte Akteure frühzeitig aktiv werden. Hinweise dazu finden Sie: