Nr. 3707

Kreislaufwirtschaft

Eine der hoheitlichen Aufgaben der IHK ist die qualifizierte Abfallberatung im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Bei Fragen der betrieblichen Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung sowie bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen steht Ihnen die IHK zur Verfügung.
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Seit 21. Mai 2026 sind nach der EU-Verordnung 2024/1157 Anträge zur abfallrechtlichen Notifizierung elektronisch zu stellen. Es gibt keine Übergangsfrist geben und bis zum Termin nicht mit der Zustimmung der Behörde am Bestimmungsort versehene Anträge sind laut Landesverwaltungsamt erneut zu stellen.

blaue Kunststoffgranulatkugeln © fotoliaxrender_stock.adobe.com

Zur Reduzierung der Mikroplastikverschmutzung wird die EU eine neue Verordnung erlassen, die auch Verpflichtungen für Unternehmen enthält.

Schilder an einem Baum mit der Beschriftung Einweg und Mehrweg © AdobeStock

Seit dem 1. Januar 2023 sind Betriebe, die To-Go-Waren in Einwegverpackungen aus Kunststoff anbieten, verpflichtet auch Mehrwegbehälter anzubieten. Welche Regelungen und welche Ausnahmen gelten, lesen Sie hier.

Symbol Kreislaufwirtschaft © ferkelraggae_Fotolia

Das Land Sachsen-Anhalt hat den Reparaturatlas als online-Plattform auf den Weg gebracht. Es werden weitere Reparaturunternehmen gesucht, die sich auf der Seite registrieren lassen.

bunte Batterien © monticelllo_iStock_Thinkstock

Die neue EU-Batterieverordnung ist am 18. Februar 2024 in Kraft getreten. Schrittweise werden damit neue Regelungen wirksam. Für Hersteller ergeben sich somit weitreichende Änderungen.

Skizze einer Glühbirne, umgeben von Stiften und Zeichenmaterial © Delux_Fotolia

Produkte sollen über den gesamten Lebenszyklus hinweg umweltverträglicher und energieeffizienter werden. Die EU-Ökodesign-Richtlinie legt fest, wie das geschehen soll.

Bauschutt auf einer Baustelle © philipk76_stock.adobe.com

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung verpflichtet die Zertifizierungsorganisationen Daten an die Behörden zu übermitteln. Das auf dieser Datenbasis fußende elektronische Register ist öffentlich zugänglich.

Explosion © VasilySmirnov_iStock_Thinkstock

Um die Herstellung illegaler Sprengsätze zu verhindern, gilt eine EU-Verordnung mit verbundenen Pflichten. Privatpersonen dürfen bestimmte Stoffe oberhalb festgelegter Konzentrationen nicht mehr erwerben. Zudem gelten für viele Alltagschemikalien wie Salpetersäure und Wasserstoffperoxid Abgabebeschränkungen und erweiterte Informationspflichten.

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Die EU hat die Verwendung von Mikroplastik, das Produkten absichtlich zugesetzt wird, verboten. Betroffen sind zahlreiche Produkte.

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Seit 5. Januar 2021 besteht für Produzenten, Importeure und Händler von Produkten mit einem Anteil von mehr als 0,1 Prozent SVHC die Verpflichtung zur Meldung an die Europäische Chemikalienagentur ECHA. Damit ist eine sehr aufwändige neue Bürokratiebelastung verbunden.