Beschränkung von Einwegkunststoffen
Zum 3. Juli 2021 wurden europaweit bestimmte Einwegkunststoffartikel verboten. Das Verbot setzt die europäische Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 (EU) in deutsches Recht um. Damit soll zeitgleich in Europa das Vermüllen der Umwelt mit Kunststoffprodukten begrenzt und Ressourcen geschont werden. Konkret umfasst das Verbot folgende Produkte:
- Wattestäbchen (außer Medizinprodukte)
- Besteck
- Teller
- Trinkhalme (außer Medizinprodukte)
- Rührstäbchen
- Luftballonstäbe
- To-Go-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS) – Styropor
- Getränkebecher und -behälter aus expandiertem Polystyrol (EPS) – Styropor
- alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Kunststoffe die unter UV-Licht, Wärme und Sauerstoff zwar zerfallen, sich aber nicht auflösen)