Beschränkung von Einwegkunststoffen

Zum 3. Juli 2021 wurden europaweit bestimmte Einwegkunststoffartikel verboten. Das Verbot setzt die europäische Einwegkunststoff­­richtlinie 2019/904 (EU) in deutsches Recht um. Damit soll zeitgleich in Europa das Vermüllen der Umwelt mit Kunststoffprodukten begrenzt und Ressourcen geschont werden. Konkret umfasst das Verbot folgende Produkte:
  • Wattestäbchen (außer Medizinprodukte)
  • Besteck
  • Teller
  • Trinkhalme (außer Medizinprodukte)
  • Rührstäbchen
  • Luftballonstäbe
  • To-Go-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS) – Styropor
  • Getränkebecher und -behälter aus expandiertem Polystyrol (EPS) – Styropor
  • alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Kunststoffe die unter UV-Licht, Wärme und Sauerstoff zwar zerfallen, sich aber nicht auflösen)