Neue Regeln für Elektronikgeräte
Zu Jahresbeginn ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft getreten. Ab 1. Juli 2026 sind neue Regelungen für Vertrieb und Rücknahme von Elektrogeräten zu beachten. Insbesondere für die Rücknahme von Altgeräten, E-Zigaretten und Lithium-Batterien gibt es Änderungen.
Handelsunternehmen mit Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, müssen ab 1. Juli 2026 deutlich und einheitlich über die Rückgabe in den Geschäftsräumen informieren. Hierfür ist z.B. im Eingangsbereich das bundeseinheitliche Sammelstellenlogo (grüner Stecker) aufzuhängen. Das bisherige schwarz-weiße Symbol genügt nicht mehr.
Der Onlinehandel muss diese Informationen für die privaten Haushalte gut sichtbar und leicht auffindbar in den verwendeten Medien veröffentlichen oder diese der Warensendung schriftlich beifügen. Rücknahmestellen müssen in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer zur Verfügung stehen oder eine geeignete kostenfreie Rücksendemöglichkeit geschaffen werden.
Der Onlinehandel muss diese Informationen für die privaten Haushalte gut sichtbar und leicht auffindbar in den verwendeten Medien veröffentlichen oder diese der Warensendung schriftlich beifügen. Rücknahmestellen müssen in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer zur Verfügung stehen oder eine geeignete kostenfreie Rücksendemöglichkeit geschaffen werden.
Vertriebsstellen von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern wie Kioske oder Tankstellen sind ab 1. Juli 2026 verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rückgabe ist nicht an den Neukauf einer E-Zigarette gebunden. Auch an diesen Verkaufsstellen muss über die Rücknahme ausdrücklich informiert werden.
Elektro-Altgeräte dürfen bei der Sammlung am Wertstoffhof künftig ausschließlich durch geschultes Personal in die Sammelbehältnisse einsortiert werden. Mit der neuen Vorgabe wird sichergestellt, dass Batterien und Lithium-Akkus aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und gesondert entsorgt werden. Dadurch soll das Risiko einer Beschädigung und damit auch das Brandrisiko deutlich reduziert werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Umweltbundesamt Wohin mit dem Elektroschrott.