Beschränkung von PFAS - Konsultation

PFAS sollen auf Antrag von Dänemark, Deutschland, der Niederlande, Norwegen und Schweden aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt (Ewigkeitschemikalien) verboten werden. Davon sind rund 10.000 Per- und Polyfluoralkylstoffe (PFAS) betroffen, die aber für sehr viele Produkte und Produktionstechnologien benötigt werden. Von der Automobilindustrie, Elektrotechnik, erneuerbare Energien bis hin zu Dichtungen oder Beschichtungen. Aufgrund der breiten Verwendung ist auch die Betroffenheit sehr groß. Somit sollten sich betroffene Unternehmen unbedingt an der Konsultation beteiligen. Auf dieser Basis werden die Ausschüsse der ECHA Empfehlungen zu möglichen Ausnahmeregelungen treffen. 
An Konsultation beteiligen! 
Seit dem 22. März lädt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) dazu ein, wissenschaftliche und technische Informationen zur Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS bis zum 25. September einzureichen. Zur Konsultation gelangen Sie über den Button „Give Comments“ oder direkt über den folgenden Link
Eine Hilfestellung bieten die DIHK-Handlungsempfehlungen. 
Besonders wichtig ist eine ausführliche Begründung (incl. Nachweise) der Notwendigkeit weiterer dringend benötigter Ausnahmen für den jeweiligen Anwendungsbereich. 
Die Konsultation besteht aus 10 konkreten Fragen (auf Englisch) und der Möglichkeit vertrauliche oder nicht vertrauliche Dokumente hochzuladen. 
Bitte beachten Sie, dass alle nicht-vertraulichen Angaben veröffentlicht werden.
Einen Überblick über Betroffene Anwendungsbereiche des Vorschlages bietet Seite 61 des Beschränkungsvorschlags. 
Weitere Einzelheiten über die vorgeschlagene Beschränkung finden Sie auf der Website der ECHA und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin