Allgemeine Informationen zur CE-Kennzeichnung

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller, dass sein Produkt allen geltenden, EU-weit harmonisierten Vorschriften entspricht, die auf sein Produkt zutreffen. Diese Vorschriften sind in EU-Richtlinien niedergeschrieben, welche in jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden.
Alle kennzeichnungspflichtigen Produkte müssen ein sog. Konformitätsverfahren durchlaufen. Dabei wird geprüft, ob das Produkt die Anforderungen der anzuwendenden Richtlinien erfüllt, sprich konform ist (Konformitätsbewertungsverfahren). Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und das Produkt die grundlegenden Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien/-Verordnungen einhält. Die Konformitätserklärung ist die Grundlage für das rechtmäßige Anbringen des CE-Kennzeichens.
Das CE-Kennzeichen ist in allen EU-Mitgliedstaaten für das erstmalige Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines Produkts erforderlich. Steht neben dem CE-Zeichen zusätzlich eine vierstellige Prüfnummer, wurde eine von einem Mitgliedstaat anerkannte unabhängige Organisation in die Bewertung einbezogen.
Auf der Website der Europäischen Kommission sind Produktgruppen gelistet, die mit den entsprechenden Vorschriften verlinkt sind. Nach Auswahl der Produktgruppe werden Richtlinie, Merkblätter, Anwendungshilfen und weitere Dokumente angezeigt.
Adressaten des CE-Zeichens sind in erster Linie die Verwaltungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und nicht der Endverbraucher.