Gleisbaumeister/-in (Gepr.)

Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung

Geprüfte/r Gleisbaumeister/in sind technische Fach- und Führungskräfte in Unternehmen, die Bahn- und Gleisanlagen bauen und instand halten. Hier haben sie den Beruf des Gleisbauers erlernt und mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt. Sie können in diesen Unternehmen als Führungskraft Aufgaben zwischen Planung und Ausführung wahrnehmen.
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit können die Baustelleneinrichtung, koordinierende Aufgaben in der Ausführung, Überwachung und Abnahme von Oberbauleistungen, die Instandhaltung der Maschinen und Geräte, Kostenrechnung und die Ausbildung, Einarbeitung und Führung von Mitarbeitern sein. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören auch Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz.
Geprüfte Gleisbaumeister/Gleisbaumeisterinnen verfügen über die speziellen Kenntnisse der Bodenbeschaffenheit, der Baustatik und Gleisgeometrie und der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Sie beherrschen die Bau- und Metallbearbeitungsverfahren. Durch ihre Berufserfahrung und systematische Weiterbildung haben sie Kompetenz im Umgang mit Mitarbeitern, Kostenbewusst sein und breite technische und organisatorische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die sie in der Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Unternehmen ebenso wie im Kontakt mit Kunden einsetzen können.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur "Geprüften Gleisbaumeister/-in" ist eine Aufstiegsfortbildung für gewerblich-technische Ausbildungsberufe. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur "Geprüften Gleisbaumeister/-in" erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Die Verordnung finden Sie auf der dieser Internetseite unter "Weitere Informationen".

Prüfungsgebühr

Baubetrieb/ Gleisbau: n. N.
Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung: n. N. 

Prüfungstermine

Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung"
Prüfungstermin (schriftl.)
Anmeldeschluss
Fachgespräche (mündl.)
Frühjahr:  n. N.
Herbst: n. N.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Monate vor der gewünschten Prüfung vollständig ein.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.