Personalfachkaufmann/-frau (Geprüfte/-r)
Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung
Geprüfte Personalfachkaufleute arbeiten als betriebliche Führungskräfte in öffentlichen und privaten Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie bei Verbänden und Organisationen in nahezu allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen. Sie lösen eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Sie sind für die Leitung und Gestaltung der Personalabteilung eines Unternehmens verantwortlich und leiten dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur „Geprüften Personalfachkaufmann/-frau“ ist eine Aufstiegsfortbildung für kaufmännische oder verwaltungstechnische Ausbildungsberufe. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur „Geprüften Personalfachkaufmann/-frau“ erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Die Verordnung finden Sie auf dieser Internetseite unter „Weitere Informationen“.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr insgesamt: 590,00 Euro
Gebühren für Wiederholungsprüfungen: 295,00 Euro
Prüfungstermine
Schriftliche Prüfungen
Prüfungsdatum | Anmeldeschluss |
26./27.10.2023
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26.07.2023
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18./19.04.2024
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18.01.2024
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29./30.10.2024
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29.07.2024
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16./17.04.2025
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16.01.2025
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29./30.10.2025
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29.07.2025
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Mündliche Prüfungen
Frühjahr: 15.06.2023
Herbst: k.A.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Monate vor der gewünschten Prüfung vollständig ein.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.