Logistikmeister/-in (Geprüfte/-r)
Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung
Geprüfte Logistikmeister/-innen sind in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern tätig. Sie lösen eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente und leiten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur „Geprüften Logistikmeister/-in“ ist eine branchenbezogene Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte, die aus der Logistik kommen. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur „Geprüften Logistikmeister/-in“ erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Die Verordnung finden Sie auf dieser Internetseite unter „Weitere Informationen“.
Gerne können Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen durch unsere Sachbearbeiter/-innen rechtzeitig überprüfen lassen.
Prüfungsgebühr
Die Gebühr für die Prüfung zum/zur geprüften Logistikmeister/-in entnehmen Sie unserem aktuellen Gebührentarif.
Prüfungstermine
Grundlegende Qualifikationen
Prüfungstermin (schriftl.)
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Anmeldeschluss
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06./07.11.2024
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06.08.2024
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29./30.04.2025
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29.01.2025
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05./06.11.2025
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05.08.2025
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29./30.04.2026 | 29.01.2026 |
05./06.11.2026 | 05.08.2026 |
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungstermin (schriftl.)
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Anmeldeschluss
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21./22.11.2024
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21.08.2024
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13./14.05.2025
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13.02.2025
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17./18.11.2025
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17.08.2025
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12./13.05.2026 | 12.02.2026 |
16./17.11.2026 | 16.08.2026 |
Fachgespräche (mündl.)
Über die Termine der mündlichen Prüfungen und Fachgespräche informieren wir Sie durch unsere Einladungsschreiben.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Monate vor der gewünschten Prüfung vollständig ein.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.