Industriemeister/-in Elektrotechnik (Geprüfte/-r)

Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung

Geprüfte Industriemeister/-innen Elektrotechnik sind befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie sind maßgeblich an der Planung von Betriebsabläufen sowie der Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen beteiligt. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften planen Sie die Installation und Instandhaltung elektrotechnischer Anlagen. Die Führung und Einarbeitung der Mitarbeiter und die Betreuung der Auszubildenden gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur "Geprüften Industriemeister/-in Elektrotechnik" ist eine Aufstiegsfortbildung für gewerblich-technische Ausbildungsberufe. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur "Geprüften Industriemeister/-in Elektrotechnik" erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Die Verordnung finden Sie auf der dieser Internetseite unter "Weitere Informationen".

Prüfungsgebühr

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen: 440,00 Euro
Handlungsspezifische Qualifikationen: 585,00 Euro

Prüfungstermine

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Prüfungstermin (schriftl.)
Anmeldeschluss
03./04.05.2023
03.02.2023
08./09.11.2023
08.08.2023
02./03.05.2024
02.02.2024
06./07.112024
06.08.2024
29./30.04.2025
29.01.2025
05./06.11.2025
05.08.2025
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungstermin (schriftl.)
Anmeldeschluss
24./25.05.2023
24.02.2023
28./29.11.2023
28.08.2023
15./16.05.2024
15.02.2024
12./13.11.2024
12.08.2024
15./16.05.2025
15.02.2025
11./12.11.2025
11.08.2025
Fachgespräche (mündl.)
Frühjahr:  28.07.2023
Herbst: k.A.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Monate vor der gewünschten Prüfung vollständig ein.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.