Industriemeister/-in Chemie (Geprüfte/-r)

Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung

Von einem/-r Geprüften Industriemeister/-in Chemie wird erwartet, dass er/sie einen vorgegebenen chemischen Prozess selbstständig verantwortet, aber auch im Falle von Abweichungen oder Störungen geeignete Maßnahmen einleitet. Ein mess-, steuer- und regelungstechnisches Know-how für den/die Geprüfte/-n Industriemeister/-in Chemie bildet ein wichtiges Fundament. Dazu zählt auch Sachverstand über chemisches Verhalten und die physikalischen Eigenschaften der im Prozess verwendeten Stoffe. Es werden spezifische Qualifikationen vorausgesetzt, die in der Ausbildung zu den anerkannten Chemieberufen und/oder durch einschlägige Berufserfahrung erworben wurden.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur "Geprüften Industriemeister/-in Chemie" ist eine Aufstiegsfortbildung für gewerblich-technische Ausbildungsberufe. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur "Geprüften Industriemeister/-in Chemie" erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Die Verordnung finden Sie auf der dieser Internetseite unter "Weitere Informationen".

Prüfungsgebühr

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen: 330,00 Euro
Handlungsspezifische Qualifikationen: 610,00 Euro

Prüfungstermine

Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
Prüfungstermin (schriftl.)
Anmeldeschluss
10./11.10.2023
10.07.2023
12./13.03.2024
12.12.2023
09./10.10.2024
09.07.2024
12./13.03.2025
12.12.2024
16./17.10.2025
16.07.2025
Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Prüfungstermin (schriftl.)
Anmeldeschluss
17./18.10.2023
17.10.2023
21./22.03.2024
21.12.2023
16./17.10.2024
16.07.2024
19./20.03.2025
19.12.2025
28./29.10.2025
28.07.2025
Fachgespräche (mündl.)
Frühjahr:  n. N.
Herbst: n. N.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Monate vor der gewünschten Prüfung vollständig ein.

Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.