Handelsfachwirt/-in (Geprüfte/-r)

Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung

Die Handelsfachwirte sind in der Lage betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge zu erkennen und zu bearbeiten. Desweitern können Sie eigenständig Aufgaben in der Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle von handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte wahrnehmen. Das Einsatzgebiet liegt im mittleren Management von Einzel- und Großhandelsunternehmen (z. B. in Fachmärkten, Warenhäusern, Einzelhandelsgeschäften und –ketten, bei Vertragshändlern und –niederlassungen, Versandhandelsunternehmen, etc.).
Der Fortbildungsabschluss zum/zur „Geprüften Handelsfachwirt/-in“ ist eine branchenbezogene kaufmännische Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte, die einen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel, als Verkäufer/-in, als Fachlagerist/-in oder eine langjährige Berufserfahrung aus dem Handel vorweisen können. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur „Geprüften Handelsfachwirt/-in“ erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Die Verordnung finden Sie auf dieser Internetseite unter „Weitere Informationen“.
Gerne können Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen durch unsere Sachbearbeiter/-innen rechtzeitig überprüfen lassen.

Prüfungsgebühr

Die Gebühr für die Prüfung zum/zur geprüften Handelsfachwirt/-in entnehmen Sie unserem aktuellen Gebührentarif.

Prüfungstermine

1. Teilprüfung
Prüfungstermin Anmeldeschluss
02.04.2025 02.01.2025
18.09.2025
18.06.2025
26.03.2026
26.12.2025
17.09.2026
17.06.2026
2. Teilprüfung
Prüfungstermin Anmeldeschluss
03.04.2025 02.01.2025
19.09.2025
18.06.2025
27.03.2026
26.12.2025
18.09.2026
17.06.2026
Mündliche Teilprüfung
Über die Termine der mündlichen Prüfungen und Fachgespräche informieren wir Sie durch unsere Einladungsschreiben.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum Anmeldeschluss vollständig ein.
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.