Bilanzbuchhalter/-in Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung (Geprüfte/-r)

Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung

Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und feststellen, welche betrieblichen Aktivitäten Gewinne erwirtschaften. Mit wachsenden globalen Wirtschaftsverflechtungen gewinnt zudem die internationale Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung. Das Tätigkeitsfeld eines Bilanzbuchhalters richtet sich nach Größe, Branche und Organisation eines Unternehmens und reicht vom Spezialisten bis zum Manager.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur „Geprüften Bilanzbuchhalter/-in“ ist eine Aufstiegsfortbildung für kaufmännische oder verwaltungstechnische Ausbildungsberufe. In der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur „Geprüften Bilanzbuchhalter/-in“ erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Die Verordnung finden Sie auf dieser Internetseite unter „Weitere Informationen“.
Gerne können Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen durch unsere Sachbearbeiter/-innen rechtzeitig überprüfen lassen.

Prüfungsgebühr

Die Gebühr für die Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/-in entnehmen Sie unserem aktuellen Gebührentarif.

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfungen
Prüfungstermin Anmeldeschluss
25./27.03./01.04.2025 25.12.2024
03./09./12.09.2025 03.06.2025
17./19./24.03.2026 17.12.2025
22./24./29.09.2026 22.06.2026
22./25./30.03.2027 22.12.2026
21./23./29.09.2027 21.06.2027
Mündliche Prüfungen
Über die Termine der mündlichen Prüfungen und Fachgespräche informieren wir Sie durch unsere Einladungsschreiben.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular “Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum Anmeldeschluss vollständig ein.
Nach der neuen Verordnung über die Fortbildungsprüfung zum/r Geprüften Bilanzbuchhalter/in muss ein Lernumfang von 1200 Stunden für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung nachgewiesen werden. Dies kann über eine Selbsterklärung des Prüfungsteilnehmers erfolgen. Nutzen Sie das Formular „Selbsterklärung Lernumfang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 36 KB)“. Eine Erläuterung zum Lernumfang finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 37 KB).
Informationen über die zulässigen Hilfsmittel finden Sie hier.