Bilanzbuchhalter/-in Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung (Geprüfte/-r)
Kurzinformation zur Fortbildungsprüfung
Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und feststellen, welche betrieblichen Aktivitäten Gewinne erwirtschaften. Mit wachsenden globalen Wirtschaftsverflechtungen gewinnt zudem die internationale Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung. Das Tätigkeitsfeld eines Bilanzbuchhalters richtet sich nach Größe, Branche und Organisation eines Unternehmens und reicht vom Spezialisten bis zum Manager.
Der Fortbildungsabschluss zum/zur „Geprüften Bilanzbuchhalter/-in“ ist eine Aufstiegsfortbildung für kaufmännische oder verwaltungstechnische Ausbildungsberufe. In der Prüfungsverordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur „Geprüften Bilanzbuchhalter/-in“ erhalten Sie Auskunft über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Die Verordnung finden Sie auf dieser Internetseite unter „Weitere Informationen“.
Gerne können Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen durch unsere Sachbearbeiter/-innen rechtzeitig überprüfen lassen.
Prüfungsgebühr
Die Gebühr für die Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/-in entnehmen Sie unserem aktuellen Gebührentarif für Prüfungen.
Prüfungstermine
Schriftliche Prüfungen
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
| 22./24./29.09.2026 | 22.06.2026 |
| 22./25./30.03.2027 | 22.12.2026 |
| 21./23./29.09.2027 | 21.06.2027 |
| 20./24./27.03.2028 | 20.12.2027 |
| 19./21./27.09.2028 | 19.06.2028 |
Mündliche Prüfungen
Über die Termine der mündlichen Prüfungen und Fachgespräche informieren wir Sie durch unsere Einladungsschreiben.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung zur Prüfung das Formular Antrag auf Zulassung/Anmeldung zur Fortbildungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 144 KB) und reichen Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum Anmeldeschluss vollständig ein.
Nach der neuen Verordnung über die Fortbildungsprüfung zum/r Geprüften Bilanzbuchhalter/in muss ein Lernumfang von 1200 Stunden für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung nachgewiesen werden. Dies kann über eine Selbsterklärung des Prüfungsteilnehmers erfolgen. Nutzen Sie das Formular Selbsterklärung Lernumfang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 36 KB).