IT-Berufe (VO 1997)
Für Auszubildende, die nach den Ausbildungsverordnungen bis 31. Juli 2020 ausgebildet worden sind, bietet die IHK Halle-Dessau noch Nach- und Wiederholungsprüfungen an.
Ausbildungsverordnungen
Prüfungsinhalte, Gewichtung und Bestehensregeln der Abschlussprüfungen sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung geregelt. Die Ausbildungsverordnungen und Rahmenlehrpläne, welche bis zum 31. Juli 2020 galten, finden Sie in nachfolgender Auflistung.
Anmeldung und Termine
Eine Anmeldung ist zur Sommerprüfung bis zum 31. Januar und zur Winterprüfung bis zum 31. Juli online über das IHK-Bildungsportal möglich.
Die schriftliche Prüfung findet zur Sommerprüfung Ende April/Anfang Mai und zur Winterprüfung Ende November statt. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen finden Sie hier. Bitte orientieren Sie sich an den Terminen der aktuellen IT-Berufe.
Die Betriebliche Projektarbeit wird in einem zeitlich festgelegten Rahmen durchgeführt. Eine Übersicht über die Termine der Antragseinreichung, Genehmigung, Durchführung, Abgabe der Dokumentation und die Präsentation einschließlich Fachgespräch finden Sie in den Vorgaben der IHK-Halle-Dessau für Projektarbeiten in IT-Berufen.
Die Einladung (Zulassung) erfolgt ca. vier Wochen vorher zur schriftlichen Prüfung und ca. zwei Wochen vorher zum Fachgespräch.
Inhalte der Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer betrieblichen Projektarbeit mit anschließender Dokumentation sowie einer Projektpräsentation einschließlich eines Fachgesprächs.
Die schriftlichen Abschlussprüfungen für IT-Berufe werden bundeseinheitliche Aufgaben von der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (ZPA) bereitgestellt. Alle wichtigen Informationen wie Prüfungsanforderungen, Hinweise, etc. werden auch von der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) veröffentlicht unter https://www.ihk-aka.de/.
Übungsaufgaben aus den vergangenen schriftlichen Prüfungen können beim U-Form-Verlag bezogen werden.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Prüfungsbereichen:
- Ganzheitliche Aufgabe I (berufsspezifisch, ungebundene Aufgaben)
- Ganzheitliche Aufgabe II (berufsübergreifend, ungebundene Aufgaben)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (berufsübergreifend, gebundene Aufgaben)
Die schriftliche Prüfung fließt zu 50 Prozent (GAI und GAII jeweils doppelt gewichtet gegenüber WiSo) in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Die Betriebliche Projektarbeit besteht aus der Durchführung einer Projektarbeit im eigenen Ausbildungsunternehmen oder in einem Praktikumsbetrieb mit anschließender Dokumentation sowie einer Projektpräsentation einschließlich eines Fachgesprächs vor dem Prüfungsausschuss.
Die Vorgaben der IHK-Halle-Dessau für Projektarbeiten in IT-Berufen sind dabei unbedingt zu beachten.
Prüfungsergebnisse
Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen können ca. vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung online im IHK-Bildungsportal eingesehen werden. Die Zugangsdaten erhalten Sie von der IHK. Wir kommen aktiv auf Sie zu.
Die Prüfungsergebnisse werden solange als “vorläufig” bezeichnet, bis das Gesamtergebnis der Prüfung festgestellt wird.
Gewichtung
Die Schriftliche Prüfung und die Betriebliche Projektarbeit fließen jeweils zu 50 Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Innerhalb der schriftlichen Prüfung werden die Ganzheitliche Aufgabe I und II gegenüber Wirtschafts- und Sozialkunde doppelt gewichtet.
Schriftliche Prüfung (Prüfungsteil A)
1. Ganzheitliche Aufgabe I (berufsspezifisch)
2. Ganzheitliche Aufgabe II (alle IT-Berufe) 3. Wirtschafts- und Sozialkunde (alle IT-Berufe)
Betriebliche Projektarbeit (Prüfungsteil B)
1. Projektarbeit und Dokumentation (praktisch, berufsspezifisch)
2. Präsentation und Fachgespräch (mündlich, berufsspezifisch) |
50 Prozent
50 Prozent
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Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Ergebnisfeststellung
Nach dem letzten Prüfungstermin stellt der Prüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung fest. Hierüber erstellt die IHK einen Prüfungsbescheid, der dem Prüfungsteilnehmer zugesendet wird (bei Bestehen das Zeugnis). Das Ausbildungsunternehmen erhält eine Mitteilung über die Ergebnisse der Prüfung.