Änderungsvertrag
Wenn sich wesentliche Inhalte des Berufsausbildungsvertrages ändern, z. B. der Ausbildungsberuf oder die Ausbildungszeit, dann muss dies der IHK unverzüglich mitgeteilt werden.
Über folgende Änderungen muss die IHK informiert werden:
- Verkürzung der Ausbildungszeit,
- Verlängerung der Ausbildungszeit,
- Unterbrechung der Ausbildungszeit,
- Berufsänderung
Die Änderungsmitteilung kann über das IHK-Bildungsportal erfolgen. Lesen Sie gern die kurze Anleitung zur Vertragsänderung für Betriebe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 265 KB).
Bei Änderungsverträgen, die außerhalb des IHK-Bildungsportals erstellt worden sind, senden Sie eine unterschriebene Vertragskopie bitte per Post oder per E-Mail an ausbildungsverzeichnis@halle.ihk.de. Bitte verwenden Sie die Vorlage der IHK Halle-Dessau: Änderungsvertrag (DOC-Datei · 246 KB).
Vorstehende Informationen gelten gleichermaßen für Umschulungsverhältnisse. Für Fragen stehen Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern zur Verfügung.