Gebühren ab 1. Januar 2025

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat die Vollversammlung der IHK in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2024 die Neufassung des gesamten Gebührentarifs beschlossen und damit der Erhebung grundsätzlich vollumfänglich kostendeckender Gebühren den Weg bereitet.
Die Finanzierung der IHK-Arbeit soll laut Leitbild des IHK-Gesetzes vorrangig aus (kostendeckenden) Gebühren erfolgen, soweit einzelne, individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der IHK in Rede stehen. Seit ihrer Neugründung erhebt die IHK derartige Gebühren nach der Gebührenordnung. Die Höhe jeder einzelnen Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif in der jeweils geltenden Fassung.
Auch die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Carnets sowie die Bescheinigung von Handelsrechnung ist hiervon betroffen.
Beschluss-Nr. 17/24/4 der IHK-Vollversammlung
Am 4. Dezember 2024 von der Vollversammlung der IHK Halle-Dessau beschlossen und vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt am 19. Dezember 2024 genehmigt.
Die Vollversammlung beschließt auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 Buchst. b der Satzung der IHK Halle-Dessau, die Neufassung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs mit Wirkung zum 1. Januar 2025.
Auszug Gebührentarif der IHK Halle-Dessau, Punkt 8 Bescheinigungen und Beglaubigungen:
Euro
8.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen 12,00
8.2 Bescheinigung von Handelsrechnungen und weiteren außenwirtschaftlichen Dokumenten 12,00
8.3 Ausstellung von Carnet A.T.A. 110,00
8.4 Ausstellung EU-Bescheinigung 43,00
Hinweis:
Für Nutzer der Anwendung „Elektronischen Ursprungszeugnis“ sowie für die Carnetausstellung fallen weitere Entgelte gemäß an.