Entgeltübersicht

Stand: 1. Mai 2023
Für besondere Dienstleistungen und für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtungen erhebt die IHK Halle-Dessau Entgelte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 62 KB).
Für entgeltfähige Leistungen, die nicht in der Entgeltliste aufgeführt sind, kann ein Entgelt verlangt werden. Die Bemessung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand oder dem wirtschaftlichen Nutzen der Dienstleistung.
Auslagen, die bei der Vorbereitung oder bei der Durchführung einer gebührenpflichtigen Leistung anfallen und noch nicht mit der Gebühr abgegolten sind, müssen nach § 1 Abs. 2 Gebührenordnung der IHK Halle-Dessau vom Gebührenschuldner erstattet werden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer (sofern zutreffend).