EU setzt Importzölle für Dünger aus

Die Maßnahme zielt darauf ab, die Kosten für die Landwirte und die Düngemittelindustrie in der EU zu senken – laut der Europäischen Kommission werden dadurch schätzungsweise 60 Millionen Euro an Einfuhrzöllen eingespart.
In der Praxis gilt die Aussetzung nur für Waren, die nicht bereits zollfrei aus Ländern in die EU eingeführt werden, die Präferenzzugang im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel (MFN) genießen.
Um jedoch die Interessen der EU-Hersteller zu wahren, ist die Maßnahme auf ein Kontingent begrenzt, das dem Volumen der MFN-Einfuhren im Jahr 2024 zuzüglich 20 Prozent der im selben Jahr aus Russland und Belarus eingeführten Mengen entspricht.
Die Aussetzung gilt nicht für Produkte, die aus Russland und Belarus importiert werden. Die Maßnahme tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gilt für ein Jahr.

Es wird erwartet, dass die EU-Kommission den Düngemittelmarkt beobachtet und gegebenenfalls eine Verlängerung oder Änderung der Aussetzung vorschlägt.
Die EU importiert bereits einen erheblichen Teil der Stickstoffdünger zollfrei aus Ländern, die von einem präferenziellen Zugang zum Unionsmarkt profitieren. Dennoch führt die Union nach wie vor große Mengen dieser Waren aus Ländern ein, die dem gemeinsamen Zolltarif unterliegen, wobei die Zollsätze derzeit zwischen 5,5 und 6,5 Prozent liegen.
Weitere Informationen zum Thema Düngemittel entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom Rat der Europäischen Union.
Quelle: DIHK, 27.05.2026