Neue Förderrichtlinien für Energie- und Ressourceneffizienz

Zum 15. Februar 2024 sind die novellierten Förderrichtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) mit geänderten Konditionen in Kraft getreten. Zeitgleich ist erste Runde des Förderwettbewerbs in diesem Jahr gestartet.
Unternehmen, die in Energie- und Ressourceneinsparung sowie die Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen investieren, bekommen finanzielle Unterstützung. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, einer Kreditförderung oder der Beteiligung am Förderwettbewerb mit höheren Förderquoten.
Wesentliche Änderungen sind die Erhöhung der maximalen Fördersumme auf 20 Mio. Euro pro Vorhaben in den Modulen 2 bis 3 sowie dem Förderwettbewerb. Die Förderquoten der Zuschüsse wurden gesenkt, allerdings werden diese nun in der Regel auf die gesamten Investitionskosten anstatt wie bisher auf die Investitionsmehrkosten berechnet. Neu eingeführt wurde eine Zinsverbilligung bei Krediten mit Tilgungszuschuss. Die maximale Kredithöhe wurde von 25 Mio. auf 100 Mio. Euro pro Vorhaben erhöht.
Im Modul 1 (Querschnittstechnologien) sind nur noch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) antragsberechtigt. Gefördert wird der Austausch von Bestandanlagen. Im Modul 4 für technologieoffene Maßnahmen wurde ein neues Stufenmodell zu Berechnung der Förderquoten eingeführt. Im Modul 5 (Transformationsplan) wird die maximale Fördersumme auf 60.000 Euro bzw. für Unternehmen, die Mitglied in einem IEEKN-Netzwerk sind, auf 90.000 Euro erhöht.
Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien ist auch der erste Förderwettbewerb in diesem Jahr gestartet. Unternehmen können ihre Anträge aus positiv bewerteten Skizzen für die Förderung ihrer investiven Maßnahmen maximal bis 30. April 2024 einreichen. Das Rundenbudget beträgt 40 Mio. Euro. Weitere Runden in diesem Jahr sind geplant. Zum Förderwettbewerb bietet der Projektträger ab Februar 2024 Webinare für interessierte Unternehmen an.