Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Sie planen investive Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz und möchten dafür eine möglichst hohe Förderung nutzen? Im Förderwettbewerb der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz können Unternehmen Zuschüsse von bis zu 60 Prozent erhalten. Die aktuelle Wettbewerbsrunde mit einem Rundenbudget von 60 Mio. Euro ist maximal bis zum 30. Juni 2026 geöffnet. Aber Achtung! Da bei starker Überzeichnung eine vorzeitige Schließung möglich ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Einreichung.

Wer wird gefördert?

Mit dem "Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Teil der “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ private und kommunale Unternehmen, Freiberufler und Contractoren bei der Umsetzung von effektiven Maßnahmen zur Schaffung von energieeffizienten Unternehmensprozessen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens und kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragsteller entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Effizienzmaßnahme beantragen.
Die Auswahl der Projekte richtet sich nach der Fördereffizienz, also danach, welches Vorhaben die höchste jährliche CO₂-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung erzielt. Pro Vorhaben sind Förderungen bis zu 20 Mio. Euro möglich.
Es gibt keine De-minimis oder AGVO-Beschränkungen. Somit sind die Zuwendungen aus diesem Förderprogramm nicht als staatliche Beihilfe einzustufen.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Es gibt jährlich mehrere Wettbewerbsrunden. Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut und besteht aus Skizze und Antrag. Zunächst muss eine Projektskizze eingereicht werden (dies ist kontinuierlich möglich) und nach positiver Bewertung folgt der Antrag, der innerhalb einer geöffneten Wettbewerbsrunde zusammen mit dem Einsparkonzept eingereicht wird.
Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget vor dem Stichtag um 50 Prozent überzeichnet, so wird die Wettbewerbsrunde vorzeitig beendet, also lohnt es sich, Anträge zu Beginn einer Wettbewerbsrunde zu stellen.
Die Förderanträge werden durch den Projektträger VDI/VDE-IT geprüft und bewertet. Alle zu einer Wettbewerbsrunde zugelassenen Projekte werden entsprechend ihrer Fördereffizienz in eine Rangfolge gebracht und unter Berücksichtigung der pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Sollte Ihr Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich sein, können Sie Ihr Projekt in einer der kommenden Wettbewerbsrunden erneut einreichen.

Welche Fördervoraussetzungen sind zu beachten?

Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, muss jede einzelne Maßnahme eine energiekostenbezogene Amortisationszeit (ohne Förderung) von mindestens vier Jahren aufweisen. Zudem ist ein Einsparkonzept erforderlich, das von einem qualifizierten Energieexperten erstellt werden muss. Link zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Unternehmen, die über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, können das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Folgende Maßnahmen werden insbesondere gefördert:
  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zur Energie- und Ressourceneffizienz führen, speziell Optimierungen von Produktionsprozessen sowie der Prozessführung oder des Verfahrens
  • Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
  • Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern überwiegender Einsatz für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten
  • effiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Einsatz erneuerbarer Energieträger anstelle fossiler Energieträger
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff
  • Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung, wie z. B. Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, Wärmepumpen
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie zugehörige Software
  • Erstellung eines Energieeinsparkonzepts auf Grundlage der Fördervoraussetzungen sowie die Umsetzungsbegleitung der geförderten Maßnahmen durch externe Energieberater
Der Projektträger bietet regelmäßig kostenlose Webinare und Workshops zum Förderwettbewerb an. Darin werden die Förderkriterien und das Antragsprozedere erläutert.