Private Absicherung

Soziale Sicherheit gibt es für Selbstständige nicht, wenn sie sich nicht selbst kümmern. Gründer und junge Unternehmer sollten sich darum möglichst früh mit Fragen zur Gesundheits- und Altersvorsorge beschäftigen – am besten schon bei der Gründungsplanung. Wichtig: Beachten Sie die Fristen!

Kranken- und Pflegeversicherung

Der Gesetzgeber hat wegen der immensen Gefahren eine Versicherungspflicht eingeführt. Dabei kann der Existenzgründer zwischen einer gesetzlichen und/oder einer privaten Kranken(zusatz)versicherung entscheiden. Mitglieder in der gesetzlichen Ausprägung dieses Standbeins der sozialen Grundsicherung sind auch in der vom Staat vorgegebenen Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Häufig ist es sinnvoll, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und weitergehende Leistungen über private Zusatzversicherungen in das eigene Vorsorgekonzept einzubinden.

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge überlässt der Staat zum großen Teil den Unternehmern. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass sie finanziell für den Ruhestand gerüstet sind.
Gerade für ältere Gründer kann es sinnvoll sein, sowohl auf die gesetzlichen Sicherungssysteme als auch auf die private Altersvorsorge zu setzen. Für viele jüngere dürfte wohl nur die letztgenannte zweite Säule – möglicherweise kombiniert mit staatlicher Förderung – interessant sein. Ausnahme sind Selbstständige, die regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Sie sind aufgrund gesetzlicher Regelungen rentenversicherungspflichtig.

Berufsunfähigkeit

Immer mehr Menschen können aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zu dem Zeitpunkt arbeiten, ab dem sie von ihrer Altersvorsorge leben wollen. Die gesetzliche Rentenversicherung sorgt in den meisten Fällen nur noch für den Erwerbsminderungsschutz oder kommt nicht mehr zum Tragen. Die Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher zu empfehlen. 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind in der Regel die Berufsgenossenschaften (BG). Der Gründende hat sich innerhalb einer Woche nach dem Start mit seiner zuständigen BG in Verbindung zu setzen, auch wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Es gibt Berufsgenossenschaften, die auch den Inhaber selbst zur Mitgliedschaft verpflichten. Es ist ratsam, sich rechtzeitig zu erkundigen, damit es nicht zu späteren Nachforderungen kommt. Eine Unfallversicherung sollten Unternehmer aber auf jeden Fall abschließen. Auch eine freiwillige Absicherung bei einer BG kann angebracht sein.

Arbeitslosenversicherung

Seit einigen Jahren haben auch Existenzgründer die Möglichkeit, eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Das sogenannte „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ muss spätestens in einem Zeitraum von drei Monaten nach Gründung begonnen werden. Es besteht für mindestens fünf Jahre. Erst danach kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Es sollte geprüft werden, ob der Abschluss sinnvoll ist, weil nur noch ein geringer eigener Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht und nach 24 Monaten wieder ein vollständiger Schutz aufgebaut und damit eine Vorsorge für das mögliche Scheitern im Markt getroffen werden kann.

DIHK-Broschüre „Soziale Absicherung"

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag gibt jährlich neu die die Broschüre „Soziale Absicherung“ heraus. Alle wichtigen Aspekte der sozialen Absicherung werden dort intensiv beleuchtet. Der Unternehmer findet viele Tipps, die zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen dienen. Die Broschüre ist direkt über den Verlag zu beziehen. Sie ist kostenpflichtig.