Mitarbeiterkosten auf einen Blick

Freie Vergütung: Ist möglich, wenn kein Tariflohn oder gesetzlicher Mindestlohn gilt. Die Höhe des Lohnes ist abhängig von der Qualifikation, der Berufserfahrung, des Standortes und der Nachfrage. Eine Orientierung gibt das Tarifregister Sachsen-Anhalt, Telefon 0391 567-4680 oder das WSI Tarifarchiv www.boeckler.de. (Unzulässig: weniger als die Hälfte des Tariflohns).
Tariflohn: Muss gezahlt werden, wenn eine Tarifbindung des Arbeitgebers durch einen Arbeitgeberverband (freiwillige Mitgliedschaft) besteht, der Mitarbeiter Mitglied in einer Gewerkschaft ist, der Tarifvertrag allgemeinverbindlich für eine Tarifregion gilt oder der Arbeitgeber freiwillig Bezug auf einen Tarifvertrag nimmt (übertarifliche Bezahlung ja, untertarifliche nein).
Gesetzlicher Mindestlohn: Gilt nur für bestimmte Branchen (WSI Tarifarchiv www.boeckler.de).
Mitarbeiter-Kosten-Ermittlung für eine Bürokraft
22.800
Brutto-Gehalt 1.900 Euro x 12 Monate
4.788
Arbeitgeberanteil Kranken- und Rentenversicherung (21 Prozent)
160 €
Gesetzliche Unfallversicherung (Bsp. Verwaltungs-BG)
-         
Kleinunternehmerumlage U1 für Arbeiter (2,5 Prozent) bis 30 Mitarbeiter
39
Kleinunternehmerumlage U2 für Frauen (0,17 Prozent) bis 30 Mitarbeiter
950
Lohnfortzahlung bei Krankheit (10 Tage pro Jahr, halbes Gehalt)
1.900
Bezahlter Erholungsurlaub (24 Tage pro Jahr, ein Gehalt)
1.100
Abschreibung für Arbeitsplatzausstattung
1.000
Sachkosten (Büromiete, Telefon etc.)
3.600
Einarbeitungszeit (2 h täglich x 5 Tage x 12 Wochen x 30 Euro/h)
-         
Freiwillig: Weihnachts-/Urlaubsgeld u. Arbeitgeberanteil, steuerpflichtig
36.337
Gesamte Kosten im ersten Beschäftigungsjahr
MEHRUMSATZ-ERMITTLUNG:
Mitarbeiterkosten plus Erhöhung variabler Personal-/Materialkosten.
Steuer- & sozialabgabenfreie Gehalts-Extras!
  • Kostenlose Getränke bei der Arbeit und Überlassung benötigter Arbeitskleidung
  • Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis max. 40 Euro
  • Sachbezüge, max. 44 Euro pro Monat für Benzin-/Lebensmittel-Gutscheine
  • Jährliche Erholungsbeihilfen: 156 Euro/Mitarbeiter, 104 Euro/Ehegatten, 52 Euro/Kind
  • Betriebsveranstaltungen, 2 mal pro Jahr, 110 Euro pro Mitarbeiter je Veranstaltung
  • Gesundheitsleistungen (z. B. Fitness) bis 500 Euro pro Mitarbeiter im Jahr
  • Warengutscheine oder Personalrabatt bis 1.080 Euro pro Jahr (eigene Waren)
  • Darlehen an Mitarbeiter zu marktüblichen Zinsen o. max. 2.600 Euro zinsfrei
  • Kostenübernahme der privater Unfallversicherung, Kindergartenzuschuss
Vollzeitmitarbeiter rechnen sich NICHT bei keiner dauerhaften Auslastung (Arbeitsmengenkalkulation pro Jahr sinnvoll), schwankender Arbeit (saisonal) oder unsicherer Auftrags- und Ertragssituation (Existenzgründer). Der finanzielle Spielraum ist hier überlebenswichtig.