Beantragung der Steuernummer beim zuständigen Finanzamt

Bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist es notwendig, eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Zur Vergabe der Steuernummer durch das Finanzamt ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Dieser Fragebogen wurde bisher durch das zuständige Finanzbehörde in Papierform herausgegeben oder verschickt.

Bei der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist die Einreichung dieses Fragebogens ab sofort nur noch auf elektronischem Weg möglich.

Das Dokument muss nun spätestens bis einen Monat nach Gewerbeaufnahme unaufgefordert beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein.

Die Selbstständigen haben die Möglichkeit neben dem Steuerberater auch selbst diesen Erfassungsbogen über das Elster Portal auszufüllen und zu versenden.

Zur Nutzung von „Mein Unternehmenskonto“ ist bei erstmaliger Anmeldung ein Registrierungsprozess notwendig, der mit einem sicheren und individuellen Elster-Zertifikat abschließt. Zu beachten ist, dass dieser Prozess ca. 1-2 Wochen benötigt. Liegt ein individuelles Elster-Zertifikat vor, kann dieses verwendet werden. Das Onlineformular kann dann ausgefüllt und versendet werden.

ELSTER - Startseite →  „Was kann ich hier machen?“ → “Formulare & Leistungen“ → unter „Alle Formulare“ finden Sie das entsprechende Onlineformular → „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“

Da die Steuernummer auf jeder Rechnung eine Pflichtangabe ist, empfehlen wir, diese Steuernummer-Beantragung so zeitig wie möglich vorzunehmen.