Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie

In den §§ 651a-y BGB und Art. 250 ff. EGBGB werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen von dem Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen, Insolvenzschutz und Informationspflichten geregelt.
Das Reiserecht soll insgesamt, z.B. durch erweiterte Informationspflichten den Verbraucherschutz stärken und dient der „Vollharmonisierung“, das heißt einheitliche Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten.
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden Reiseveranstalter und Gastgeber vor neue Herausforderungen gestellt. Insbesondere die Frage, wann sind kostenlose Rücktritte vom Vertrag möglich beschäftigen die Anbieter. Auswirkungen für Beherbergungsunternehmen ergeben sich zudem aus den Beschlüssen der Bundesregierung und darauf aufbauend aus den länderspezifischen Verordnungen zur Bekämpfung der Pandemie auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Verordnung, die für das jeweilige Bundesland gilt und sich in einigen Punkten voneinander unterscheiden können.
Die Informationen zum Reiserecht für Gastgeber, Reiseveranstalter und Reisevermittler finden Sie im Download.