EU-Verpackungsverordnung
Bundesweite IHK-Aktion gegen Bürokratie durch PPWR
De neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt viele Unternehmen vor erhebliche praktische und bürokratische Herausforderungen. Die SIHK unterstützt Unternehmen bei der persönlichen Ansprache der EU-Abgeordneten mit entsprechenden Musteranschreiben. Mit einer Stellungnahme an ihre politischen Vertreter in Brüssel können Sie ein Zeichen gegen unverhältnismäßige Belastungen durch die neue EU-Verpackungsverordnung setzen.
Die IHK-Organisation startet eine bundesweite Aktion und ruft Unternehmen dazu auf, ihre Erfahrungen und Bedenken direkt an die EU-Kommission zu richten. Dafür stellt die SIHK Musterschreiben zur Verfügung, die Sie an die Situation Ihres Unternehmens anpassen und per E-Mail an die zuständige EU-Kommissarin Jessika Roswall und/oder an Ihre EU-Abgeordneten senden können. Beigefügt finden Sie die Kontaktdaten der unsere Region vertretenden Mitglieder des EU-Parlements (MdEP) in Brüssel.
Wir bieten Ihnen jeweils zwei Musterschreiben in deutscher und englischer Sprache an. Das erste Schreiben richtet sich gegen die Verpflichtung, in EU-Ländern einen Bevollmächtigten zu benennen (Link). Das zweite Schreiben kritisiert die Offenlegung von Lieferketten durch entsprechende Kennzeichnungspflichten (Link).
Unsere Vorschläge passen Sie gerne auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Erfahrungen an.
Je mehr Unternehmen ihre konkreten Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis schildern, desto größer ist die Chance, dass die Auswirkungen der PPWR bei weiteren Auslegungen und Umsetzungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Auswirkungen der Verpackungsverordnung werden derzeit auf EU-Ebene intensiv diskutiert, eine Korrektur wäre beispielsweise mit dem nächsten Umwelt-Omnibus im Frühjahr 2027 möglich. Auch die Bundesregierung hat sich Anfang September in Brüssel für eine schnelle Anpassung eingesetzt. Sie fordert eine zentrale europäische Registrierung und die Abschaffung der Bevollmächtigtenpflicht für Unternehmen, die weniger als 10 Tonnen Verpackungen in einem EU-Mitgliedsstaat in Verkehr bringen.