Aus- und Weiterbildung
Neuordnung: Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-in
Auch für die Kunststoffindustrie wird es immer herausfordernder, Fachkräfte und Auszubildende zu gewinnen. So können aktuell nur weniger als die Hälfte der Ausbildungsplätze für Verfahrensmechaniker mit qualifizierten Interessenten besetzt werden. Häufig entscheiden der Bekanntheitsgrad, die Inhalte und der Name darüber, ob junge Menschen sich für eine duale Ausbildung begeistern.
Genau hier setzt die Neuordnung des Berufsbilds an: Aus dem sperrigen Name “Verfahrensmechaniker /-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik” der ansprechendere “Kunststoff- und Kautschuktechnologe”. Hier lässt sich einfacher assoziieren, was hinter dem Beruf steckt, nämlich die Entwicklung und Fertigung in der vielschichtigen Kunststoffindustrie. Mit Blick auf die Herausforderungen der Zeit werden vielschichtige Lerninhalte in den Ausbildungszweig aufgenommen. Zwar bleibt die bewährte Struktur der sieben Fachrichtungen bestehen, allerdings sind Aspekte wie Ressourcenschonung und digitales Know-how neue Schwerpunkte. Dazu kommt künftig die Zusatzqualifikation „Additive Fertigungsverfahren“, die dem Trend hin zu 3D-Druck und individualisierter Produktion Rechnung trägt.
Ausbildungsverträge ab dem 1. August 2023 werden grundsätzlich nach der neuen Verordnung ausgebildet.