Infos zur Novellierung der Industriekaufleute

Neuordnung der Ausbildung für Industriekaufleute

Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, ist das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Industriekaufleute neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst. Die Veröffentlichung der Verordnung ist am 15. März 2024 erfolgt. Der modernisierte Ausbildungsberuf tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase

Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen (siehe oben) aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet. Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. sechs Monaten vorgesehen. Nicht selten trägt die Wahl des Einsatzgebietes den während der „Grundausbildung“ festgestellten individuellen Begabungen und Vorlieben der Auszubildenden Rechnung und kann perspektivisch auf eine Verantwortungsübernahme nach Ende der Ausbildung vorbereiten. Zugleich kann das Einsatzgebiet auch ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.

Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Einsatzgebiete wie folgt:
  • Vertrieb
  • Marketing,
  • Beschaffung,
  • Logistik,
  • Personalwirtschaft,
  • Leistungserstellung
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • (…)
Wichtig: Von der Auflistung abweichende Einsatzgebiete (siehe oben) können nach wie vor festgelegt werden, wenn in ihnen die notwendigen Kompetenzen gleichwertig vermittelt werden können. Mit Blick auf die derzeit übliche betriebliche Praxis decken die in der Verordnung genannten Einsatzgebiete den benötigten Bedarf bereits gut ab.

Informationen zur Prüfung

Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht:
  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit (4. Ausbildungshalbjahr) statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 stattfinden.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte gerne der Präsentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 257 KB)
22.04.2024