Nr. 123187

Carnet A.T.A./C.P.D.

Ab dem 1. Juni 2026 wird das bisher papiergebundene Carnet A.T.A schrittweise durch das volldigitale Carnet ersetzt.

Das Carnet A.T.A. ist ein Zolldokument, mit dem bestimmte Warengruppen ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorübergehend in bestimmte Drittländer (Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören) ausgeführt werden können.

Auch ohne Carnet A.T.A. können Waren vorübergehend in ein Drittland ausgeführt werden. Bei der "vorübergehenden Verbringung" sind einige Schritte zu beachten.