Was ist ein Carnet A.T.A?

Das Carnet A.T.A. ist ein Zolldokument, mit dem bestimmte Warengruppen ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorübergehend in bestimmte Drittländer (Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören) ausgeführt werden können (also quasi ein Reisepass für Waren).
Das entsprechende Zielland muss dem Verfahren beigetreten sein und auch das Abkommen zu den jeweiligen Verwendungszwecken akzeptiert haben. 
Achtung: Bei manchen Ländern sind nicht alle Verwendungszwecke zugelassen. In der Regel gelten die Abkommen für Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsequipment und Warenmuster. Im Einzelfall beraten wir Sie gern.
Carnet A.T.A. anstatt Barsicherheiten
Um Ware ohne Zahlung von Zollabgaben vorübergehend in Drittländer verbringen zu können, ist nicht unbedingt ein Carnet A.T.A. notwendig. Vielmehr können an der Grenze zu allen Drittländern Barsicherheiten hinterlegt werden, deren Höhe in der Regel bis zu 50 % des Warenwertes beträgt. Wenn Sie mit der kompletten und unveränderten Ware wieder ausreisen, erhalten Sie Ihre Sicherheitsleistung in Landeswährung abzüglich „geringer Gebühren“ (wie es in der Regel heißt) wieder zurück.
Der Grund, warum bei einem Carnet A.T.A. auf eine Sicherheitshinterlegung verzichtet werden kann, liegt darin, dass den Zollbehörden des Auslandes die Zahlung von fälligen Zollgebühren durch eine Bürgenkette garantiert wird. Da aber der Carnetinhaber letztendlich Zollschuldner ist, werden diesem zunächst bezahlte Zollgebühren in Rechnung gestellt. Hierbei kann es sein, dass auf Weisung des Bürgen bzw. des Rückversicherers je nach Höhe des Carnetwertes bzw. auch der Bonität des Antragstellers eine Sicherheit in Form von Bankbürgschaften oder Kontoabtretungen verlangt wird (dies muss individuell mit der ausstellenden IHK besprochen werden).
Die Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten erfolgt täglich in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr. In diesem Zeitraum beantragte Dokumente werden vorrangig bearbeitet. Planen Sie bitte  bei umfangreichen Anträgen einen Tag Bearbeitungszeit ein. Persönliche Besuche bitten wir im Vorhinein telefonisch anzumelden. Nach Terminvereinbarung kann in dringenden Fällen die Bearbeitung auch nach 13:00 Uhr erfolgen.