eCarnet: Der "Reisepass" für Waren wird digital


Die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026 verständigt. Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen. Weitere Länder folgen schrittweise. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten eingeführt sein.

Die Abwicklung des volldigitalen Carnets erfolgt über einen QR-Code. Details zum Verfahren lesen Sie auf der Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): Carnet: Der „Reisepass für Waren” wird digital.
Das Carnet A.T.A./C.P.D. ist ein Zolldokument, mit dem bestimmte Warengruppen ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorübergehend in bestimmte Drittstaaten ausgeführt werden können (also quasi ein Reisepass für Waren).
Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können Sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen.
Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden.
Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute können Sie bei Ihrer IHK ein Carnet elektronisch beantragen. So muss der Antrag nicht mehr persönlich oder postalisch zur IHK gebracht werden, sondern er lässt sich bequem, ortsunabhängig, zeit- und kostensparend per Mausklick versenden.
Ein weiterer, großer Vorteil: Das elektronisch beantragte Carnet wird von der IHK ausgedruckt, sodass der Antragsteller weder einen Drucker noch Formular-Vordrucke benötigt. Einfach per Mausklick den Antrag zur IHK senden und das fertige Carnet entweder selbst abholen oder komfortabel per Post zuschicken lassen.
Die Registrierung für die elektronische Carnet-Beantragung erfolgt unter:
https://www.e-ata.de/gera
Mehr Details zur "Elektronischen Antragstellung Carnet ATA / CPD" finden Sie auch im Handbuch der IHK München.