Bürokratieabbau


Der Abbau unnötiger Regulierungen ist ein wichtiger Faktor zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes. Auch wenn der Gesetzgeber zuletzt verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, sind die Belastung für Unternehmen nach wie vor zu hoch.

Die IHK Ostthüringen zu Gera fordert: 
  • dass das Instrument „One in, one out“ – beschließt der Gesetzgeber eine Regelung, die die Wirtschaft belastet, muss er an anderer Stelle für eine gleich hohe Entlastung sorgen – konsequenter und umfassender als bislang anzuwenden ist.
  • dass unbeschadet dessen der Abbau von bestehenden bürokratischen Belastungen stringent voranzutreiben ist. Rechtsunsicherheiten für Unternehmen sind weiter zu reduzieren.
  • dass in Thüringen die Verwaltungsaufgaben auf allen Ebenen kritisch geprüft werden sollten. Es sind effiziente, kompetente und leistungsfähige Verwaltungsstrukturen abzuleiten, die kostengünstig, transparent, rechtssicher, zügig sowie insgesamt bürokratiearm und wirtschaftsfreundlich arbeiten. Prozesse, Verwaltungsvorgänge und Anwendungen für ganz Thüringen sind zu standardisieren. Die Digitalisierung ist voranzutreiben, um die Bürokratiebelastung für Unternehmen durch Verwaltungskontakte zu reduzieren, das Effizienzpotenzial von E-Government noch stärker zu nutzen, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen, unterschiedliche Bearbeitungszeiten und Mehrfachmeldungen zu vermeiden.
    Dabei sind zu berücksichtigen:
    • Konzentration auf Kernaufgaben (d.h. Abbau von Aufgaben);
    • Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen;
    • Kooperationen der Verwaltungen auch bei hoheitlichen Aufgaben (Aufgaben bündeln, Aufgaben an andere Verwaltung übertragen);
    • Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf Dritte;
    • Haushaltskonsolidierung;
    • demografische Entwicklungen.