Maßnahmen zum Bürokratieabbau
BEG IV
Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht mehrere Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor. Am 13. März 2024 hat die Bundesregierung den Entwurf zum "Vierten Bürokratieentlastungsgesetz" (BEG IV) auf den Weg gebracht. Dem vorausgegangen war eine Verbändeabfrage der Bundesregierung, bei der die DIHK fast 100 Vorschläge für Maßnahmen zum Bürokratieabbau machte.
Eine Auswahl der wichtigsten DIHK-Forderungen:
- Erleichterung der Photovoltaik-Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
- Entschlackung des Genehmigungsrechts bei Elektrolyseuren und Produktions- oder Feuerungsanlagen, die Wasserstoff einsetzen
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Bauleitplanung
- Reduzierung der Registrierungspflichten im Verpackungsregister "Lucid"
- Neuregelung der Datenschutzaufsicht bei Forschung im Gesundheitssektor
- Vereinfachung der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Optimierung der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
- Reduzierung des Berichtsaufwands beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Ermöglichung einer digitalen Kommunikation in der Ausbildung
- Abschaffung mehrerer Schriftformerfordernisse im Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Der Gesetzentwurf zum BEG IV greift Forderungen der IHK-Organisation auf, geht aber an vielen Stellen nicht weit genug. Im parlamentarischen Verfahren sollte daher unbedingt nachgebessert werden.
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