DIHK-Studie: Bürokratie überlastet Mittelstand

Eine Studie am Beispiel Gastgewerbe

Der DIHK beauftragte das Beratungsunternehmen Sira Consulting, um die Bürokratiebelastung im Gastgewerbe zu quantifizieren. Dazu wurden bei 14 Hotels und Gasthöfen die Arbeitsstunden erfasst und ausgewertet, wie viel davon für das Abarbeiten staatlicher Vorgaben entfielen (z. B. für Kassenrichtlinie, Datenschutzgrundverordnung, Arbeitszeitgesetz, Mindestlohndokumentationen, Hygienedokumentationen, Bundesmeldegesetz).
Insgesamt fallen im Gastgewerbe 125 gesetzliche Verpflichtungen an, wovon 43 % branchenspezifisch sind. 40 % bis 70 % dieser Verpflichtungen stehen dabei nicht im Zusammenhang mit dem Unternehmensprozess und werden für die Behörden ausgeführt.
Für ein mittelständisches Unternehmen im Gastgewerbe sind das 2,5 % des Jahresumsatzes die aufgewendet wenden müssen, um alle Vorgaben der staatlichen Bürokratie zu erfüllen. Insgesamt beträgt die Bürokratiebelastung durchschnittlich zwischen 12.000 Euro bis 60.000 Euro pro Jahr. Ein Durchschnittsunternehmer macht 14 Überstunden pro Woche, um den staatlichen Pflichten nachzukommen.
Die Belastung ergibt sich nicht nur aus Verpflichtungen mit hohen Kosten. Erschwernisse durch Unklarheiten und Unsicherheit bei der Umsetzung sind ebenfalls nicht zu unterschätzen.
Der Abbau von bürokratischen Belastungen ist für die Betriebe weiterhin von größter Bedeutung. Es geht nicht darum alle Verpflichtungen ganz abzuschaffen. Oft reichen einzelne Verfahrensschritte abzuschaffen oder zu vereinfachen. Auch ein Praxis-Check für neue Gesetzte ist notwendig, nach dem Prinzip: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Vorschriften und deren praktische Umsetzung müssen einfach und verständlich sein. Allein dadurch lassen sich Zeit und Kosten für die Unternehmen minimieren.