KI-Kompetenz und Schulungspflichten
Mit dem bereits durch die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI veränderten Artikel 4 der KI-Verordnung zur sogenannten KI-Kompetenz enthält die KI-Verordnung eine zentrale Vorgabe, die generell alle Unternehmen betrifft. Danach müssen Anbieter und Betreiber von KI-Anwendungen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Diese Pflicht gilt bereits seit Februar 2025.
Was bedeutet KI-Kompetenz?
KI-Kompetenz umfasst die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die einen sachkundigen und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Anwendungen ermöglichen. Wer im Unternehmen KI nutzt, sollte insbesondere die eingesetzten Systeme und deren Grenzen kennen, Chancen, Fehlerquellen und Risiken einschätzen können, Ergebnisse kritisch prüfen und die maßgeblichen internen Vorgaben und Zuständigkeiten kennen.
Bei der Nutzung von KI im Betriebsalltag gehört insbesondere das Bewusstsein der Mitarbeiter, dass Ausgaben falsch oder verzerrt sein können und die Nutzung von KI auch Fragen des Datenschutzes, Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechte betrifft.
Wer benötigt welche Kenntnisse?
Die Pflicht gilt für alle Anbieter und Betreiber und besteht grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße und der Risikoklasse der eingesetzten KI-Anwendung. Betreiber kann daher jedes Unternehmen sein, das intern Anwendungen wie ChatGPT oder Copilot lediglich für Textzusammenfassungen oder Rechtschreibprüfung nutzt.
Erfasst sind jedoch nicht pauschal sämtliche Beschäftigte, sondern das Personal und weitere Personen, die im Unternehmen mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Welche Kenntnisse und welche Kompetenzvermittlung erforderlich sind, hängt vom Vorwissen, der Aufgabe, dem Nutzungskontext auf Seiten der Mitarbeiter ab. So benötigen gelegentliche Nutzer generativer KI regelmäßig ein solides Grundverständnis. Intensivnutzer und Beschäftigte in sensiblen Bereichen, wie etwa im Personalbereich oder Marketing weitergehende Kompetenzen.
Ist eine formale KI-Schulung vorgeschrieben?
Mit der Anpassung durch den Digital-Omnibus-Verordnung zur KI ist die Pflicht zur KI-Kompetenz nun ausdrücklich flexibler ausgestaltet. Unternehmen müssen kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren. Die KI-Verordnung schreibt weder einheitliche Inhalte, eine bestimmte Schulungsdauer, Prüfung oder verpflichtet zu einer externen Zertifizierung. Auch ein besonderer KI-Beauftragter ist nicht generell erforderlich. Unternehmen sollen sich aber aktiv und angemessen mit dem erforderlichen Wissen der Mitarbeiter auseinandersetzen.
Abhängig vom konkreten Bedarf kommen neben Schulungen beispielsweise Informationsmaterialien, Einweisungen, Leitfäden oder Workshops in Betracht. Entscheidend ist dementsprechend kein möglichst umfangreiches Standardprogramm, sondern ein verhältnismäßiger, risikobasierter Kompetenzaufbau.
Besondere Anforderungen gelten jedoch beim Einsatz von Hochrisiko-KI. Mitarbeitern denen die menschliche Aufsicht übertragen wird, müssen nach Art. 26 Abs. 2 der KI-Verordnung über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen und die notwendige Unterstützung erhalten, sodass eine allgemeine Sensibilisierung hierfür regelmäßig nicht ausreichen wird.
Wie Unternehmen im Regelfall den Bedarf ermitteln, geeignete Maßnahmen auswählen und deren Durchführung dokumentieren können, erläutern wir in unserem Beitrag zur praktischen Umsetzung.
Stand: 5. August 2026