Fokusthema: KI Verordnung
Künstliche Intelligenz hat sich in kurzer Zeit zu einem zentralen Bestandteil der Arbeitswelt in der breiten Masse etabliert und entwickelt noch schneller weiter. Die EU-KI-Verordnung, auch AI Act genannt, soll erstmals einen europaweiten einheitlichen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz schaffen. Dabei betrifft sie nicht nur Entwickler und Anbieter, sondern auch alle Unternehmen, die Chatbots, generative KI, Bewerbermanagementsysteme oder KI-Funktionen nach innen und außen einsetzen.
- Rechtlicher Hintergrund
Die zentrale rechtliche Grundlage, mit der in der Europäischen Union ein Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen geschaffen werden soll, ist die Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung vom Juni 2024. Die KI-Verordnung wurde zuletzt im Juli 2026 durch die Verordnung (EU) 2026/1744 – Digital-Omnibus-Verordnung zur KI angepasst. Seit dem 29. Juli 2026 ist zudem das KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) in Kraft, welches zur Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland im Wesentlichen die zuständigen Stellen zur Überwachung, Koordinierung und Förderung von KI festlegt. Bei der Nutzung von KI selbst sind zudem weitere Rechtsgebiete, wie Datenschutz, Arbeitsrecht oder das Marken- und Urheberecht im Blick zu behalten.
- Betroffenheit
Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen jeder Größe und Branche, die KI-Systeme entwickeln, anbieten, vertreiben oder auch einfach nur im eigenen Betrieb einsetzen. Welche Anforderungen im Einzelfall zu erfüllen sind, richtet sich vor allem nach der Rolle des Unternehmens und dem Risiko der jeweiligen Anwendung. Eine pauschale Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht. Erleichterungen bestehen jedoch bei einzelnen Dokumentations- und Sanktionsregelungen.
- Wesentlicher Inhalt
Die KI-Verordnung greift bereits in Form der KI-Kompetenz seit dem 22. Februar 2025 und ist seit dem 2. August 2026 mit der Geltung der Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte und KI-Interaktion in der Geltung erweitert worden.Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Welche Pflichten ein Unternehmen treffen, hängt sowohl von der Risikoeinstufung der KI-Anwendung als auch von der Rolle des Unternehmers ab. Unterschieden wird insbesondere zwischen Anbietern, Betreibern, Einführern, Händlern und Produktherstellern. Unternehmen, die fremde KI-Systeme im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzen, sind regelmäßig Betreiber. Durch eine wesentliche Veränderung eines Systems, eine geänderte Zweckbestimmung oder das Inverkehrbringen unter eigenem Namen können sie jedoch selbst zum Anbieter werden.Bestimmte KI-Anwendungen mit inakzeptablem Risiko sind bereits seit dem 2. Februar 2025 verboten. Dazu zählen unter anderem bestimmte manipulative Verfahren oder Anwendungen zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Je größer das potenzielle Risiko einer Rechtsverletzung bei der Verwendung eines KI-Systems ist, desto umfangreicher sind die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen für Anbieter und Betreiber. Dazu gehören Risikobewertungen, Dokumentationspflichten, EU-Konformitätserklärungen und Überwachung bei Hochrisiko-KI-Anwendungen beispielsweise in der Personalverwaltung, Bildung oder Finanzwirtschaft.Auch Unternehmen, die KI-Anwendungen mit geringem Risiko oder systemischem Risiko wie ChatGPT oder Copilot im Betrieb beispielswiese zur Textkorrektur oder Bilderstellung nutzen, werden erfasst. Besonders viele Unternehmen treffen die Transparenzpflichten. Seit dem 2. August 2026 muss grundsätzlich erkennbar sein, wenn Personen mit einem KI-System interagieren. Anbieter generativer KI müssen synthetische Inhalte zudem maschinenlesbar kennzeichnen. Betreiber müssen insbesondere Deepfakes offenlegen. Auch KI-generierte oder wesentlich veränderte Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind zu kennzeichnen, sofern sie nicht einer menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterliegen und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt.Die Verpflichtung zur Förderung der KI-Kompetenz gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Unternehmer müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, damit Mitarbeiter KI-Systeme sachgerecht und risikobewusst einsetzen können.Für die Umsetzung der KI-Verordnung ist die Bundesnetzagentur die zentrale Stelle als Überwachungsbehörde, Anlauf- und Beschwerdestelle.
- Zeitschiene
- Aus der IHK-Welt
DIHK-Stellungnahme zum Kommissionsentwurf für Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung, zu einer verständlichen und angemessenen Umsetzung der Transparenzpflichten.
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Christoph Beer
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