Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer-Bundesmodell
Die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuer-Bundesmodells wird jetzt vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Verbände kritisieren insbesondere Bodenrichtwerte und pauschalierte Mietansätze als realitätsfern und potenziell gleichheitswidrig. Für Unternehmer mit eigenen Immobilien bleibt das Thema damit finanziell und rechtlich hochrelevant.
Im Streit um die neue Grundsteuer ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Nachdem der Bundesfinanzhof Klagen gegen das Bundesmodell im Dezember 2025 abgewiesen hatte, haben Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt. Kern der Kritik sind die starke Orientierung an Bodenrichtwerten sowie pauschalierte, teils fiktive Nettokaltmieten, die nach Auffassung der Verbände zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen führen können. Für Unternehmer ist das vor allem dann wichtig, wenn Betriebs- oder vermietete Gewerbeimmobilien betroffen sind.
In Folge der Grundsteuerreform kommt in Thüringen seit dem 1. Januar 2025 das Bundesmodell zur Anwendung. Im November 2025 hat die Thüringer Landesregierung das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) verabschiedet, um durch das Bundesmodell entstandenen Aufkommensverschiebung zu korrigieren. Das Änderungsgesetz ersetzt das Bundesmodell jedoch nicht, sondern ändert im Kern nur die Steuermesszahlen. Die ab Januar 2027 geltenden Anpassungen betreffen ausschließlich den Bereich der bebauten Grundstücke. Die Bewertungssystematik des Bundesmodells bleibt also grundsätzlich erhalten. Daher ist die Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell für Thüringen trotz der Landesänderung relevant und aufmerksam zu verfolgen.
Stand: 14. April 2026