Grundsteuerreform in Thüringen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Berechnungsmethode der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, beschloss der Bundesgesetzgeber im November 2019 die Grundsteuer zu reformieren. Die Bundesländer hatten die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen festzulegen. Thüringen hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und sich für die Anwendung des Bundesmodells entschieden. Die Regelungen gelten seit 1. Januar 2025.
Nun hat der Thüringer Landtag ein Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform, sog. ThürGAnGrStR, beschlossen, sozusagen eine Reform der Reform. Hintergrund ist der Umstand, dass bei der Umsetzung des Bundesmodells der Anteil der Nichtwohngrundstücke am Gesamtmessbetragsvolumen gesunken ist. Um das bisherige Grundsteueraufkommen beizubehalten, müssten Gemeinden, deren Grundsteueraufkommen von Industrie- und Geschäftsgrundstücken dominiert wird, ihre Grundsteuerhebesätze deutlich erhöhen. Mit der Anpassung der Steuermesszahlen soll dem entgegengewirkt werden.
Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl künftig 0,23 statt aktuell 0,31 Promille betragen. Bei Nichtwohngrundstücken steigt die Steuermesszahl von bisher 0,34 auf dann 0,59 Promille. Die neuen Werte gelten erstmals für die Grundsteuer 2027. Eine erneute Abgabe von Erklärungen ist nicht erforderlich, so das Thüringer Finanzministerium.
Informationen zur Grundsteuer und der Berechnungsweise finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums.
Stand: 6. November 2025