Umfrage zu betrieblicher Altersversorgung
Leisten Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen, wird ihnen ein sog. BAV-Förderbetrag gewährt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) überprüft derzeit den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung. Unternehmen sind eingeladen, ihre Erfahrungen mit der Förderung einzubringen.
Der Förderbetrag unterstützt Arbeitgeber, die für Geringverdienende, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, Beitragszuschüsse zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung leisten. Er beträgt 30 Prozent der gezahlten Zuschüsse. Die Förderung zielt darauf ab, die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung bei Geringverdienern weiter zu verbreiten und auszubauen.
Aktuell können Arbeitgeber bei einem jährlichen Beitrag von mindestens 240 Euro und höchstens 960 Euro einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent dieses Betrags erhalten. Der Förderbetrag beträgt daher derzeit maximal 288 Euro pro Jahr. Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde zudem eine Dynamisierung der Geringverdienergrenze sowie eine Anhebung der maximalen Förderung auf künftig 360 Euro jährlich beschlossen.
Um die bisherige Regelung und ihre praktische Anwendung zu bewerten, führt das BZSt eine Befragung durch:
Unternehmen können sich bis zum 30. Oktober 2026 an der Befragung beteiligen.
Stand: 2. September 2026