Tool zum sichtbar machen von E-Rechnungen

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine digitale Form der Rechnungsstellung, bei der die Rechnungsdaten als strukturierter Datensatz an den Empfänger übermittelt werden. Ab 1. Januar 2025 müssen inländischen Unternehmer untereinander E-Rechnung empfangen können, ohne Ausnahme.
Für die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen hingegen gelten gestaffelte Übergangsfristen. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2027. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch kleinere Unternehmen genügend Zeit haben, um die neuen Anforderungen umzusetzen
Für den Versand und den Empfang einer E-Rechnung, also der Datei, reicht ein E-Mail-Postfach aus.
Nun hat die Finanzverwaltung ein Tool zur Verfügung gestellt, mit dem dieser strukturierte Datensatz ausgelesen und optisch als Rechnung dargestellt wird. Das Tool zum Sichtbarmachen von E-Rechnungen im xml-Format ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
Weitere Informationen und Hinweise rund um das Thema E-Rechnung finden Sie auf unserer Internetseite zum Fokusthema E-Rechnung sowie im BMF-Schreiben vom 15.10.2024.


Stand: 6. Juni 2025