Kabinett einigt sich bei Zuckersteuer
Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2026 einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Diese neue Verbrauchsteuer soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Juli 2027 greifen. Damit ist das Vorhaben allerdings noch kein geltendes Recht, sondern das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht noch aus. Ziel der Zuckergetränkesteuer ist, den Schutz der Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen zu erhöhen, indem Hersteller zu zuckerärmeren Rezepturen bewegt werden und damit im Ergebnis die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlastet wird.
Zwei Steuerstufen und zahlreiche Ausnahmen geplant
Vorgesehen sind zwei Steuerstufen für Getränke mit Zuckerzusatz. Bei einem Gesamtzuckergehalt ab 5 g/100 ml bis unter 8 g/100 ml sollen 26 Cent je Liter anfallen, ab acht Gramm 32 Cent. Für kleine Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern sind Ausnahmen vorgesehen und zusätzliche Befreiung für Betriebe bis 1 Mio. Liter, wobei letztere eine Genehmigung der EU-Kommission benötigt.
Erfasst werden sollen insbesondere Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare, aber auch zuckerhaltiger Sirup sowie Getränkekonzentrat. Ausgenommen bleiben sollen unter anderem reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen, Milch und pflanzliche Alternativen sowie mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke.
Vom Haushaltsplan zum konkreten Vorhaben
Die politischen Grundlagen wurden bereits am 29. April 2026 gelegt. Wie die Bundesregierung im Juni gegenüber dem Bundestag erläuterte, war zunächst eine Zuckerabgabe ab 2028 vorgesehen. Orientierung bot die Empfehlung Nr. 66 der Finanzkommission Gesundheit, die auf die britische Herstellerabgabe und deren Anreize zur Zuckerreduktion verwies. Der heutige Beschluss konkretisiert diese Pläne und zieht den vorgesehenen Beginn vor. Die Einnahmen sollen nach Angaben der Bundesregierung helfen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, denn sie ermöglichen nach Regierungsangaben, eine zuvor geplante Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds abzumildern. Ob die Steuer in dieser Form kommt, entscheidet sich allerdings im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Stand: 14. Oktober 2026