Geldwäsche: neue Länderregeln
Die Europäische Kommission hat die EU-Liste der Hochrisikoländer (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675) angepasst. In dieser Liste sind die Drittländer mit hohem Risiko zu Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche gelistet. Diese Verordnung ist nun durch die Regelungen (EU) 2026/46 und (EU) 2026/83 geändert worden.
Länder von der Liste gestrichen
Demnach gelten seit dem 29. Januar 2026 folgende Länder nicht mehr als Hochrisikoländer:
- Burkina Faso,
- Mali, Mosambik,
- Nigeria,
- Südafrika und
- Tansania.
Neu aufgenommene Länder
Neu aufgenommen wurden in die Liste der Hochrisikodrittländer:
- Bolivien,
- die Britischen Jungferninseln und
- die Russische Föderation.
Folgen einer Listung
Unternehmen, die mit einer Person aus einem der geführten Hochrisikoländer eine Transaktion ausführen möchten, müssen die besonderen Sorgfaltspflichten nach § 15 Geldwäschegesetz (GWG) erfüllen. Die unternehmenseigene Risikoanalyse sollte daher auf die Änderung der EU-Hochrisikostaatenliste angepasst werden.
Stand: 1. April 2026