Geldwäsche: neue Länderregeln

Die Europäische Kommission hat die EU-Liste der Hochrisikoländer (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675) angepasst. In dieser Liste sind die Drittländer mit hohem Risiko zu Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche gelistet. Diese Verordnung ist nun durch die Regelungen (EU) 2026/46 und (EU) 2026/83 geändert worden.

Länder von der Liste gestrichen

Demnach gelten seit dem 29. Januar 2026 folgende Länder nicht mehr als Hochrisikoländer:
  • Burkina Faso,
  • Mali, Mosambik,
  • Nigeria,
  • Südafrika und
  • Tansania.

Neu aufgenommene Länder

Neu aufgenommen wurden in die Liste der Hochrisikodrittländer:
  • Bolivien,
  • die Britischen Jungferninseln und
  • die Russische Föderation.

Folgen einer Listung

Unternehmen, die mit einer Person aus einem der geführten Hochrisikoländer eine Transaktion ausführen möchten, müssen die besonderen Sorgfaltspflichten nach § 15 Geldwäschegesetz (GWG) erfüllen. Die unternehmenseigene Risikoanalyse sollte daher auf die Änderung der EU-Hochrisikostaatenliste angepasst werden.


Stand: 1. April 2026