FAQ Kassengesetz
Seit Januar 2020 gilt durch das sog. Kassengesetz die Belegausgabepflicht. Zu jedem Geschäftsvorgang ist zwar in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Vorgang ein Beleg in Papierform oder elektronisch auszustellen. Dazu gibt das BMF aktualisierte Hinweise und Antworten.
Bundesfinanzministerium: FAQ zum Kassengesetz (Stand 19. Januar 2026)
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, kurz Kassengesetz, zielt darauf ab, Manipulationen an Kassenaufzeichnungen und damit Steuerbetrug zu erschweren. Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen daher mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) arbeiten, die Transaktionen protokolliert und nachträgliche Änderungen erkennbar macht. Ergänzend soll die Belegausgabepflicht die Transparenz stärken, weil Belege als Prüfansatz bei Kassen-Nachschau und Außenprüfung dienen. Geregelt sind die Anforderungen in §§ 146a, 146b Abgabenordnung.
Stand: 5. Februar 2025