BMF: Neues Vordruckmuster

Mit Schreiben vom 23. April 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) – USt 1 TN bekannt gegeben. Der neue Vordruck ersetzt die bislang geltende Fassung aus dem Jahr 2022 und ist von den Finanzämtern ab sofort zu verwenden.
Der Vordruck dient dem Nachweis der umsatzsteuerlichen Erfassung eines in Deutschland ansässigen Unternehmers, insbesondere zur Vorlage im Verfahren zur Erstattung von Umsatzsteuer in Drittstaaten sowie für Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland.
Die Bescheinigung wird auf Antrag durch das zuständige Finanzamt ausgestellt. Sie kann – wie bisher – auch für Organgesellschaften, Zweigniederlassungen sowie für Konstellationen mit im Ausland ansässigen Unternehmern erteilt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das BMF-Schreiben finden Sie hier.


Stand: 12. Mai 2026