Verordnung zur Nachverfolgung und Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
Zukünftig müssen Öl-, Gas- und Kohleunternehmen Methanemissionen aufspüren, dokumentieren und schnellstmöglich schließen. Perspektivisch soll dies auch für Importe fossiler Brennstoffe außerhalb der EU gelten, ohne dabei die Energieversorgungssicherheit zu gefährden.