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Verpackung | Kunststoffe

Die EU-Verpackungsverordnung und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz bilden den Rahmen für das neue Verpackungsrecht. Es gilt ab 12. August 2026. Die folgenden Ausführungen sollen einen grundlegenden Überblick bieten.

Insbesondere Gastronomiebetriebe sollten ihre gesetzliche Registrierungspflicht prüfen. Erste Unternehmen berichten über Abmahnungen.

Wie die Mitgliedstaaten der EU die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die DIHK in einer neu überarbeiteten Veröffentlichung.

Aufgrund der EU-Verpackungsverordnung ("PPWR") musste das bisherige deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) angepasst werden. Es wurde am 17.07.2026 als "Verpackungsrecht-Durchführungs-Gesetz (VerpackDG)" https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/207/VO.html neu veröffentlicht und tritt am 12.08.2026, also dem PPWR-Stichtag, in Kraft.

Kunststoffe gelangen über verschiedene Eintragspfade als Belastung in die Umwelt. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einem Faktenpapier diverse Quellen und Vorkommen von Plastik in der Umwelt analysiert und eigene Handlungsempfehlungen zu deren Reduzierung formuliert.