Nr. 118808

Energie- und Stromsteuer

Das bundesweit genutzte Excel-Tool der IHK Lippe zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer liegt in der neuesten Version vor. Ein aktualisiertes IHK-Merkblatt informiert über Steuerbefreiung/-ermäßigung im produzierenden Gewerbe.

Zum 1. Januar 2026 treten Änderungen zum Energie- und Stromsteuergesetz in Kraft. Wesentliche Aspekte sind die Entfristung der Stromsteuerbegünstigung für produzierende Unternehmen nach § 9b StromStG sowie zahlreiche Klarstellungen und Vereinfachungen in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicher und dezentrale Stromerzeugung.

Aufgrund von Änderungen bei den beihilferechtlichen Transparenzvorgaben der EU-Kommission werden die Meldeschwellen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung angepasst. Sie liegen zukünftig bei 100.000 Euro bzw. 10.000 Euro. Unternehmen sollten prüfen, ob sie bis 30. Juni 2025 eine Meldung im Zoll-Portal machen müssen.

Eine Vielzahl von Gesetzen und Normen erfordern von den Unternehmen energierelevante Meldungen, Mitteilungen oder Veröffentlichungen. Je nach Inhalt und Vorgabe gibt es dazu unterschiedliche Meldefristen. Gleiches gilt für die Antragstellung, wenn Unternehmen anlassbezogen die Belastungen aus einzelnen Energiekostenbestandteilen reduzieren wollen.