Meldefristen im Energiebereich

Eine Vielzahl von Gesetzen und Normen erfordern von den Unternehmen energierelevante Meldungen, Mitteilungen oder Veröffentlichungen.

Je nach Inhalt und Vorgabe gibt es dazu unterschiedliche Meldefristen. Gleiches gilt für die Antragstellung, wenn Unternehmen anlassbezogen die Belastungen aus einzelnen Energiekostenbestandteilen reduzieren wollen.
Die Energie Consulting GmbH ECG hat eine Übersicht aller Fristen für energierelevante Meldungen, Mitteilungen, Antragstellungen und Veröffentlichungen erstellt. Sie können einzelne Meldefristen, die Meldefristen einzelner Kategorien oder auch den Gesamtkalender einfach per „ics-Import“ in Ihr elektronisches Kalenderprogramm per Download einfügen.
Energie- und Stromsteuer-Berechnungstool
Die IHK Lippe zu Detmold hat ein Energie- und Stromsteuer-Berechnungstool erstellt. Unternehmen können so komfortabel und schnell mögliche Erstattungsansprüche nach §§ 51-55 Energiesteuergesetz und §§9 und 10 Stromsteuergesetz berechnen.