Dekarbonisierungsbonus

Mit dem Programm unterstützt der Freistaat Thüringen kleine und mittlere Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Rohstoffen sowie bei Maßnahmen, die zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozess beitragen.

Die Eckpunkte des Dekarbonisierungsbonus:

Was wird gefördert? 
Gefördert werden:
1. bei energieeffizienten, klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozessen und Dienstleistungen vor allem Maßnahmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) zu/zum/zur:
  • Einbindung erneuerbarer Energien und Speichertechnologien in den Produktionsprozess (z. B. Batteriespeicher);
  • Reduktion des Energieverbrauchs und/oder der CO2-Emissionen im Betriebsprozess (z. B. effiziente Kühltechnik, LED-Beleuchtung, intelligente Maschinen(-software));
  • Erhöhung des Eigenverbrauchs Erneuerbarer Energien beispielsweise durch Energie- und Materialspeicher sowie Verbesserungen im Produktions- und Lagermanagement;
  • Optimierung innerbetrieblicher Logistikprozesse (z. B. E-Stapler, Regalroboter).
Mit der Antragstellung muss eine Vorhabensbeschreibung eingereicht werden, welche die Maßnahme/n beschreibt und auf Basis einer Ableitung der erwarteten Energie- und/ oder CO2-Einsparungen eine Plausibilitätsprüfung erlaubt.
2. darüber hinaus Planungs- und Umsetzungsberatungen, die die Investitionen in energieeffiziente, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse und Dienstleistungen unterstützen.
3. ferner Schulungen im Unternehmen, die im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens in energieeffiziente, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse und Dienstleistungen stehen und für die Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind.
Wie und wie viel wird gefördert?
  • Die Förderung beträgt für Investitionen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro.
  • Die Förderung beträgt für Planungs- und Umsetzungsberatungen und Schulungen ebenfalls bis zu 50 %; die maximale Förderhöhe beträgt jedoch 10.000 Euro.
  • Die förderfähigen Ausgaben/Investitionen müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 200.000 Euro nicht übersteigen.
  • Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.
Quelle: Thüringer Aufbaubank