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Nr. 2822

Geldwäschegesetz

Geldwäsche bedeutet, das aus Straftaten anfallende Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen, damit es anschließend weiter genutzt werden kann. Die Geldwäscheprävention soll für Unternehmen das Risiko minimieren für Geldwäsche missbraucht zu werden.